Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (jährlich am 27. Januar)
Am 3. Januar 1996 verkündete der damalige Bundespräsident Roman Herzog offiziell den „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“, welcher durch ein Gesetz festgelegt wurde, um an die schrecklichen Ereignisse der NS-Zeit zu erinnern. Dieser Gedenktag wird jedes Jahr am 27. Januar begangen, dem Tag, an dem im Jahr 1945 das Vernichtungslager Auschwitz von der Roten Armee befreit wurde. Im Jahr 2005 wurde dieser Tag von den Vereinten Nationen zum „Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust“ erklärt. Zur Gedenkfeier in der Gedenkstätte Sachsenhausen arbeitet der Brandenburger Landtag eng mit der Gedenkstätte zusammen.
Befreiung der Häftlinge des Konzentrationslagers Sachsenhausen zusammen mit dem Belower Wald und dem Klinkerwerk (22.04.1945)
Im Herbst 1944 fanden Gespräche zwischen dem Reichsführer SS Heinrich Himmler und dem Kommandanten des Konzentrationslagers Sachsenhausen, Anton Kaindl, statt, in denen die Räumung des Lagers erörtert wurde. Ursprünglich war geplant, die Häftlinge durch Bombenangriffe in einer großen Mordaktion umzubringen. Aufgrund des schnellen Vormarsches der Roten Armee wurden diese Pläne jedoch vereitelt, wodurch man sich für den sogenannten Todesmarsch entschied.
Die Räumung des Lagers begann am 20. April 1945, als rund 33.000 Häftlinge in 500er Kolonnen in Richtung Mecklenburg getrieben wurden. Die Häftlinge wurden von der SS bewacht und marschierten auf verschiedenen Routen in Richtung Wittstock, bis zu 40 Kilometer bei nasskaltem Frühlingswetter und unzureichender Nahrung. Ab dem 23. April 1945 sammelte die SS mehr als 16.000 KZ-Häftlinge in einem provisorischen Lager im Belower Wald, wo sie ohne Nahrung und Unterkünfte zurückgelassen wurden.
Vertreter des Internationalen Roten Kreuzes trafen dort einige Tage später ein, um Lebensmittelpakete zu verteilen, medizinische Betreuung zu gewährleisten und sich um Häftlinge zu kümmern. Am 29. April mussten die Häftlinge den Marsch fortsetzen und wurden zwischen dem 2. und 4. Mai 1945 von der sowjetischen oder der amerikanischen Armee befreit, je nachdem, wo sich die Häftlingsgruppen befanden. Am 22. April 1945 wurden schließlich etwa 3.000 im Lager zurückgebliebene Kranke, Pfleger und Ärzte von Einheiten der sowjetischen und polnischen Armee befreit.
Ermordung von 27 (24 deutschen und 3 französischen) Häftlingen (11.10.1944)
Am 11. Oktober 1944 kam es zu einem Ende eines Zeitabschnitts, der als „Periode der Sonderkommissionen“ in die Geschichte des Konzentrationslagers Sachsenhausen eingehen sollte. Dies geschah durch die Ermordung von 27 Häftlingen. Der Grund für diese Tat lag in einer Untersuchung wegen Unterschlagungen von Wertsachen ermorderter Juden durch Angehörige der SS im Frühjahr 1944. Dabei hatte die Kriminalpolizei Hinweise auf einen geheimen kommunistischen Widerstand im Lager gefunden.
Als die SS am 27. März 1944 in der Baracke 28 den Häftling Friedrich Büker beim Abhören von „Radio Moskau“ überraschte, fanden sie zudem Druckutensilien, mit denen die Häftlinge abgehörte Nachrichten auf Papier brachten, um sie im Lager zu verteilen. Daraufhin wurde eine Sonderabteilung des Reichssicherheitshauptamtes damit beauftragt, eine mutmaßliche internationale Widerstandsorganisation im Hauptlager sowie in den Außenstellen „Heinkel“ und „Klinker“ aufzuspüren und zu zerschlagen.
Mittels monatelanger Ermittlungen unter Einsatz von Verhören, Folterungen und Spitzeltätigkeiten gelang es der Sonderkommission, eine Solidaritätsaktion unter den Häftlingen zu entdecken, die von deutschen Kommunisten organisiert worden war. Im Zuge dieser Untersuchung wurden immer mehr Häftlinge verhaftet und von ihren Funktionen als Lagerältester, Blockältester oder Vorarbeiter enthoben. Sie wurden in schwere Arbeitskommandos oder in die Isolationshaft in die Baracke 58 gebracht. Die Arbeit der Sonderkommission endete im September 1944.
Schließlich erhielt der Lagerkommandant Anton Kaindl den Befehl, 27 Häftlinge öffentlich zu erhängen. Dies sollte vor versammelter Lagergemeinschaft geschehen, aber eine Abänderung des Exekutionsbefehls wurde erwirkt, da die Lagerführung Unruhe befürchtete. In den Abendstunden des 11. Oktober 1944 wurden die 27 Häftlinge vor den Krematoriumsöfen in der „Station Z“ ermordet.
Die übrigen Häftlinge wurden am 20. Oktober aus der Isolierung entlassen und 103 von ihnen wurden in das Konzentrationslager Mauthausen überstellt.
Auschwitz-Erlass (16.12.1942)
Die Basis für die Deportation und Vernichtung der Sinti und Roma aus ganz Europa im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau bildete der sogenannte „Auschwitz-Erlass“ des Reichsführers SS Heinrich Himmler vom 16. Dezember 1942. Die SS errichtete im Lagerabschnitt B II e ein Lager für „Zigeunerfamilien“. Die Nationalsozialisten ermordeten hunderttausende Sinti und Roma in Zwangslagern und durch Einsatzgruppen. Insgesamt waren über 1.000 Sinti und Roma im Konzentrationslager Sachsenhausen inhaftiert.